Was folgt aus der Unwetterkatastrophe an Ahr und Erft?

Was folgt aus der Unwetterkatastrophe an Ahr und Erft für die Kommunalpolitik?

Die Erderwärmung hat schon heute die Luft über den Meeren erwärmt. Mit dem Ergebnis, dass sie mehr Wasser als früher aufnehmen kann. Dies führt zu Starkregen, teilweise mit mehr als 100 L/qm in der Stunde. Ein solches Regenereignis war Ursache der fürchterlichen Überschwemmungen an Ahr und Erft.
Zukünftig werden wir viel häufiger mit derartigen Starkregen rechnen müssen.
Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, die Bürger über Folgen und Gefahren von Überschwemmung und Starkregen zu informieren und wenn möglich zu schützen. Es gibt viele Hilfen zum Schutz gegen Hochwasser und Überflutungen durch Starkregenereignisse. Bei einem verantwortlichen Verhalten aller Beteiligten könnten viele Schäden von Infrastrukturen und Gebäuden durch Sturzfluten und Überschwemmungen minimiert werden. Wenn die Gefahren bekannt sind, kann auch Vorsorge getroffen, um Menschenleben zu retten.
Hochwasserrisikomanagement
Das Europaparlament hat in 2007 eine Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken verabschiedet. Sie wurde 2010 in deutsches Recht überführt. Die Bundesländer sind danach zuständig, die Hochwasserrisiken für alle deutschen Ströme und ihre wichtigen Nebenflüsse zu ermitteln und die daraus resultierenden Gefahren zu minimieren.
In NRW sind inzwischen Hochwasserrisikomanagementpläne für Teile der Flussgebiete von Rhein, Maas, Ems und Weser veröffentlicht. Ziel dieser Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen zu deren Abwehr zu bestimmen. Die Pläne benennen Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche – von der städtebaulichen Planung bis zur Gefahrenabwehr –, die im Zusammenhang mit Hochwasser in der jeweiligen Region relevant sind. Sie gelten jeweils sechs Jahre (erster Zeitraum 2015 – 2021) und werden in diesem Zeitzyklus fortgeschrieben. Im Internet kann sich jeder unter www.flussgebiete.nrw.de/ Hochwasserrisiken gemeinsam meistern/ Hochwasserthemen/ Karten für sein Gemeindegebiet ansehen, wo bei einem extremen Hochwasser Überflutungen zu erwarten sind.
Oder er kann unter www.flussgebiete.nrw.de/ Hochwasserrisiken gemeinsam meistern/ Hochwasserthemen/ Maßnahmenplanung und Monitoring/ Kommunensteckbriefe für seine Gemeinde die bereits erarbeiteten oder die geplanten Maßnahmen ablesen. Man sollte davon ausgehen, dass diese Maßnahmen den Verwaltungen bekannt sind. Jeder Gemeinde ist anzuraten, den Bürgern von den Ergebnissen zu berichten, damit diese sich auf eventuelle Maßnahmen oder Gefahren vorbereiten können.
Starkregenrisikomanagement
Bei der Betrachtung der Hochwassergefahren durch das Land sind nur die Risiken und Maßnahmen aus Überschwemmungen enthalten, die von Flüssen und Bächen ausgehen. Starkregenereignisse und ihre Auswirkungen können jedoch überall im Stadtgebiet auftreten. Dafür ist die Gemeinde zuständig.
Bei extremen Starkregen können Grundstücke auch abseits von Bächen oder Flüssen überflutet werden, Keller volllaufen und Strassen zu reißende Bächen werden, weil die Kanalisation für solche Wassermengen nicht dimensioniert werden kann. Bürger und Verwaltungen müssen die Gefahren kennen, die von den wohl in Zukunft immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen ausgehen.
Jede Gemeinde sollte sich daher zur Gefahrenabwehr und um eventuelle Regressforderungen geschädigter Bürger abzuwehren, vorsorglich mit diesem Thema beschäftigen.
An dieser Stelle sei auf die höchstrichterliche Entscheidung hingewiesen, nach der „erkennbar gebotene, durchführbare und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu einem haftungsbegründeten Verhalten  führen, wenn die Maßnahmen nicht, verspätet oder fehlerhaft durchgeführt worden sind.“
(BGH 14.05.1987 – III ZR 159/86).
Beim Erarbeiten eines Starkregenrisikomanagements hilft das Land mit know how. Starkregenpläne und die daraus entwickelten Maßnahmen sind förderfähig. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat hierzu die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ herausgegeben. Sie ist auch unter www.flussgebiete.nrw.de/ Hochwasserrisiken gemeinsam meistern/ Hochwasserthemen/ Starkregen und Klimawandel/ Starkregen ausführlich beschrieben.
So ist es heute mit Hilfe der EDV möglich, für jedes Grundstück einer Gemeinde das Risiko von Überschwemmungen bei extremen Starkregen in Umfang und Fließgeschwindigkeit auf Plänen darzustellen. Daraus können Schutzmaßnahmen für einzelne Grundstücke und Gemeindebereiche oder vorsorgliche Rettungsmaßnahmen erarbeitet werden.
Städtebauliche Maßnahmen
Den Kommunen bietet das im Dezember 2016 durch das Kabinett in NRW beschlossenen "Konzept Starkregen " gebündelte Informationen zur Prävention und Bekämpfung der Folgen extremer Niederschläge. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten. Die vor Ort Verantwortlichen können sich so gezielter auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten.
Beispiel für Handlungsfelder sind
- vielfältige Entsiegelungsmaßnahmen,
- das Herstellen von wohnortnahen Grünflächen, Parks und Plätzen, die zugleich als Retentionsflächen 
- Bau neuer Grünräume auf Konversions- oder Brachflächen,
- die gezielte Vernetzung von Grünflächen, Gewässern und Siedlungsbereichen
- gebäudebezogene Maßnahmen im Rahmen der Hof-, Fassaden- und Dachbegrünung
- das Schwammstadtprinzip: Straßenbäume erhalten durch Schotter unter der Straßenoberfläche
   Retentionsbereiche für Regenwasser. Grüne Dächer halten Regenwasser zurück.
Beispiele für Einzelmaßnahmen: https://starkgegenstarkregen.de/ schutzprojekte-und-vorbeugemassnahmen
Schutz von Gebäuden
Für die Eigentümer von Gebäuden gibt die Broschüre des Bundesinstitutes für Bau,- Stadt- und Raum-forschung Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge viele Hilfen, wenn aus dem kommunalen Starkregenrisikomanagement und aus dem Hochwasserrisikomanagement Gefahren für das eigene Gebäude bekannt sind.
Beispiele für Einzelmaßnahmen: https://starkgegenstarkregen.de/ schutzprojekte-und-vorbeugemassnahmen

Klaus Hudel